Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelgastführungen
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Bonn-Information und den Teilnehmenden an Bonn-Touren für Einzelgäste zu festen Terminen.
2. Die Reservierung von Stadtrundgängen und –rundfahrten durch die Kund*innen kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei der Bonn-Information erfolgen. Grundlage des Angebots sind die Tourenbeschreibungen und die hier angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zur Reservierung an die Bonn-Information zustande, die keiner Form bedarf. Dies hat zur Folge, dass neben schriftlichen auch mündliche, telefonische und elektronische Bestätigungen rechtsverbindlich sind. Nicht abgeholte reservierte Tickets werden der Bestellerin oder dem Besteller in Rechnung gestellt.
3. Für Tour A1 im Hop On Hop Off Bus gelten abweichende Bedingungen des Veranstalters.
4. Die Bonn-Information verpflichtet sich, Führungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmenden nicht gefährdet erscheint. Die Entscheidung, ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht, und somit ob eine Saisontour stattfindet oder nicht, trifft die beauftragte Gästeführerin oder der beauftragte Gästeführer vor Ort.
5. Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden. Die Bonn-Touren für Einzelgäste beginnen zu den durch die Bonn-Information veröffentlichten Zeiten.
6. Grundsätzlich kann bei Stadtrundfahrten und –rundgängen keine exakte Einhaltung der Route und des Ablaufs garantiert werden. Streckenänderungen sow ie die Umstellung von Programmpunkten sind aus sachlichen Gründen (zum Beispiel Staus oder Baustellen) ausdrücklich vorbehalten. Ebenso kann es aus sachlichen Gründen erforderlich werden, einzelne Programm- oder Besichtigungspunkte durch andere zu ersetzen. Eintretende Gefährdungen können zum vorzeitigen Abbruch einer Tour führen.
7. Der Umtausch oder eine Kostenerstattung von Tickets ist nur in schwerwiegenden Einzelfällen möglich (zum Beispiel bei kurzfristiger Erkrankung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes). Die Bonn-Information behält sich die Entscheidung über den Umtausch oder eine Erstattung von Tickets vor.
8. Fällt eine Führung aus, werden die Kosten für die Tickets per Banküberweisung durch die Stadtkasse der Stadt Bonn beglichen.
9. Ermäßigte Preise gelten für Kinder und Jugendliche ab 12 bis unter 18 Jahren, Studierende, Inhaber*innen des Bonn Ausweises und Personen mit Beeinträchtigungen unter Vorlage des entsprechenden Ausweises. Die Teilnahme von Kindern unter 12 Jahren ist kostenlos. Sollte eine Person mit Beeinträchtigung Anrecht auf eine Begleitperson haben, ist die Teilnahme der Begleitperson an den Führungen kostenlos.
10. Die vertragliche Haftung der Bonn-Information für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gegenüber der Kund*innen auf den dreifachen Leistungsgesamtpreis beschränkt, sow eit der Schaden durch die Bonn-Information weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit die Bonn-Information für eine teilnehmende Person entstandenen Schaden alleine wegen des Verschuldens eines/einer bestellten Erfüllungsgehilfen bzw . Erfüllungsgehilfin verantwortlich ist. Die Bonn-Information haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die zusätzlich zu ihren ausgeschriebenen Leistungen für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
11. Es gilt jederzeit das aktuelle Sicherheits-, Abstands und Hygienekonzept der Bonn-Information.
12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
13. Gerichtsstand ist Bonn.
Stand: November 2024