Namensänderung für Kinder

Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamenrechtes und des Internationalen Namenrechts in Kraft.

⚠ Fehlermeldung - Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Geburtsortes des Kindes ⚠

Anfragende Person

Weiterer sorgeberechtigter Elternteil des Kindes

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint