Namensänderung für Kinder
Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamenrechtes und des Internationalen Namenrechts in Kraft.
⚠ Fehlermeldung - Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Geburtsortes des Kindes ⚠
Anfragende Person
Weiterer sorgeberechtigter Elternteil des Kindes