Antrag auf Förderung nach dem Programm der Bundesstadt Bonn zur Mobilisierung und

Errichtung bezahlbaren Wohnraums

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Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitgestellt. Sie ermöglicht den einheitlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene (weitere Informationen zur BundID: https://id.bund.de/de/ ).

Bevollmächtigte Person

I. Angaben zum Förderprojekt

(bei mehreren zu fördernden Wohnungen für jede Wohnung einen gesonderten Antrag stellen)

II. Angaben zum Grundstück und zum Grundbuch

III. Förderfähige Kosten pro Wohnung

 

(max. 20.000 € pro Wohneinheit, mind. 5000 €)

Bezeichnung der Maßnahme(n) und der voraussichtlichen Kosten 

(Baumaßnahmen von Fachfirmen und Leistungen von Statikern, Architekten und Vermessungsbüros)

Information und Erklärung zu den Rechtsgrundlagen

 

Mir, der antragstellenden Person ist bekannt, dass Grundlage der Antragstellung und der Förderzusage folgende (Rechts-)Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung sind:

1. Förderprogramm der Bundesstadt Bonn zur Mobilisierung und Errichtung bezahlbaren Wohnraums

2. Wohnraumstärkungsgesetz NRW, Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Bundesstadt Bonn

3. Regelungen des allgemeinen Mietwohnraumrechts, insb. nach BGB und Wohnflächenverordnung

 

Das Förderprogramm der Bundesstadt Bonn zur Mobilisierung und Errichtung bezahlbaren Wohnraums ist als Anlage diesem Antrag beigefügt. Ich bestätige mit Unterschrift des Antrags den Erhalt dieses Dokuments und erkläre mich mit den dortigen Regelungen einverstanden. Ich werde diese, sowie die vorbeschriebenen, weiteren Rechtsvorschriften einhalten.

 

Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben im Förderantrag oder den beizubringenden Unterlagen, ebenso wie ein Verstoß gegen Mitteilungs- oder Auskunftspflichten aus dem Förderantrag, die Rücknahme der Förderzusage nach sich ziehen und strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

Weitere Verpflichtungen, Erklärungen und Hinweise

 

1. Eigentumswechsel

Im Falle der Veräußerung einer geförderten Wohnung während der Mietpreis- und Belegungsbindung gehen die Pflichten aus der Förderzusage auf die rechtnachfolgende Person über. Die Förderempfängerin oder der Förderempfänger hat die zuständige Stelle unverzüglich über die Rechtsnachfolge zu informieren.

 

2. Der Schutz Ihrer Daten
Ihre persönlichen und antragsbezogenen Daten werden auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in Verbindung mit Artikel 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie § 26 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW) erhoben. Danach sollen die Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren, also auch die antragstellenden oder beauftragten Personen, bei der Ermittlung des Sachverhaltes mitwirken, insbesondere
ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine Bearbeitung des Förderantrags ist nur möglich, wenn dieser vollständig ausgefüllt ist.

Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass die Datenschutzhinweise der Bundesstadt Bonn, bzw. die Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten unter der Internetadresse https://www.bonn.de/fachbereichwohnberechtigungsscheine-wohnungsvermittlungundwohnraumfoerderung_102.php eingesehen werden können. 

Unterlagen

 

Diesem Förderantrag sind beigefügt bzw. werden auf Anforderung der Bewilligungsbehörde nachgereicht:

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