Selbstauskunftsbogen für Heilpraktiker-Praxis

Allgemeine Angaben

Praxisadresse

Privatanschrift

Kontaktdaten

Die Neugründung eines Praxisbetriebes bedarf der Baugenehmigung nach dem Bauordnungsrecht. Dies ist mit dem Bauordnungsamt der Stadt Bonn zu klären. Bürgerservice Telefonnummer: 0228-770
Hierüber können Sie sich mit dem Bauordnungsamt verbinden lassen.

Behandlungsangebote

Hausbesuche

Hygienische Grundausstattung für den mobilen Einsatz

Geeignet sind z. B. Kittelflaschen (50 ml, 125 ml) oder mobile Desinfektionsspender

Geeignet sind vorgetränkte Desinfektionstücher im handlichen Flowpack mit Hartschaleneinsatz.

Hinweis

Die Ausstattung muss nicht doppelt vorhanden sein, sondern diese kann aus dem Bestand der Praxis entnommen werden.

Baulich-funktionelle Strukturen

Baulich-funktionelle Ausstattung

Zusatzgeräte / Eintrag für sonstige Geräte

Ausstattung medizinischer Handwaschplätze

Informationen des RKI

 

Ein hygienischer Handwaschplatz muss mit Zulauf für warmes und kaltes Wasser ausgestattet sein [4].

Bei einer Neueinrichtung oder wesentlichen Umgestaltung eines Handwaschplatzes ist auf ein ausreichend groß dimensioniertes, tief ausgeformtes Handwaschbecken ohne Überlauf zu achten.

Der Verzicht auf einen Überlauf im Waschbecken erscheint nicht nur hygienisch plausibel, sondern der kolonisierte Überlauf konnte als Ursache einer Häufung von Serratia liquefaciens Infektionen identifiziert werden [210].

Falls saubere Arbeitsflächen an den Waschplatz angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz so abzuschirmen, dass es (insbesondere in Bereichen der Zubereitung von Medikamenten) nicht zu einer Kontamination der Umgebung kommen kann [211–213].

Der Wasserstrahl darf nicht direkt auf den Abfluss gerichtet sein, um die Entstehung des erregerhaltigen Aerosols aus dem Siphon zu minimieren [194].

Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) Seite 1196 (PDF-Datei Seite 10)Stand 09/2016
Bundesgesundheitsbl 2016 · 59:1189–1220 DOI 10.1007/s00103-016-2416-6© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016
 

Falls saubere Arbeitsflächen an den Waschplatz angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz so abzuschirmen, dass es (insbesondere in Bereichen der Zubereitung von Medikamenten) nicht zu einer Kontamination der Umgebung kommen kann.
Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) Seite 1196 (PDF-Datei Seite 10) Stand 09/2016
Bundesgesundheitsbl 2016 59: 1189-1220 DOI 10.1007/s00103-016-2416-6©  Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016

Der Verzicht auf einen Überlauf im Waschbecken erscheint hygienisch plausibel, da der kolonisierte Überlauf als Ursache einer Häufung von Serratia liquefaciens-Infektionen identifiziert werden konnte.

Arbeitsschutz / Schutzkleidung / Zusatzgeräte

Arbeitsschutz und Schutzkleidung

Instrumente

Instrumentenreinigung

Lagerung der Instrumente / Sterilgüter / Medizinprodukte

Reinigung, Desinfektion, Abfall

Reinigungs- und Desinfektionsplan

mit Verfahrensbeschreibung für

Abfall

Abfälle wie Kanülen, Skalpelle, Klingen und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen müssen in farbigen, stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen nach DIN EN ISO 23907 (Mediboxen) gesammelt, fest verschlossen, sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert, transportiert und entsorgt werden.

 

Desinfektion

Desinfektionsmethode

Wäsche

Verfahren der Wäscheaufbereitung

Für welche Waschtemperaturen sind die Textilien geeignet?

Bitte machen Sie mindestens eine Angabe.

Für welche Temperatur ist das Wäschedesinfektionsmittel laut Gebrauchsanweisung zugelassen?

Bitte machen Sie mindestens eine Angabe.

Arzneimittel

Bitte machen Sie mindestens eine Angabe.

Hygieneplan

Falls ein Hygieneplan vorhanden sein sollte, fügen Sie diesen bitte dem Selbstauskunftsbogen bei.

Nur folgende Formate sind zugelassen: pdf, jpg, jpeg

"Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sind selbstverständlich verpflichtet, sich über die Fortschritte der Heilkunde und auch anderweitig gewonnene Erkenntnisse von Nutzen und Risiken der von ihm angewendeten Heilverfahren zu informieren." (Grundsatzurteil Bundesgerichtshof vom 29.01.1991, BGH VI z. R. 206/90)
Bundesgesundheitsblatt 2010 · 53:245-257, DOI 10.1007/s00103-009-1024-0
Online publiziert:
20. Januar 2010 © Springer-Verlag 2010
254 | Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 2/3 2010

Falls Fortbildungen / Schulungen zur Hygiene besucht wurden, fügen Sie diesen Nachweis bitte dem Selbstauskunftsbogen bei.

Nur folgende Formate sind zugelassen: pdf, jpg, jpeg

Sonstige Informationen

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