Bundesstadt Bonn
Der Oberbürgermeister
Bürgerdienste
- Ordnungsangelegenheiten -
Berliner Platz 2, 53103 Bonn
Anzeige einer Hundehaltung ("20/40er Hunde") gemäß § 11 des Landehundegesetzes NRW
Halter*in
Angaben zum Hund
Der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Versicherungs-Police) für die Hundehaltung ist beigefügt. Ein Antrag bzw. eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus.
In diesem Feld nach dem Druckvorgang unterschreiben
Erklärung zur Sachkunde gemäß § 6 des Landeshundegesetztes NRW
Zum Nachweis der zum Halten eines Hundes gemäß § 6 LHundG NRW ("20/40er Hund") erforderliche Sachkunde erkläre ich Folgendes:
Erklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 7 des Landeshundegesetztes NRW
Hiermit erkläre ich, dass ich die für das Halten eines Hundes gemäß § 11 Abs. 1 LHundG NRW ("20/40er Hund") erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LHundG NRW (nachfolgend aufgeführt) besitze.
Eine wahrheitswidirge Erklärung kann zur Annahme der Unzuverlässigkeit der/des Hundehalters/in und somit zur Untersagung der Hundehaltung führen.
§ 7 des Landeshundesgesetzes
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere
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