Digitales Baugenehmigungsverfahren

Erklärung

 

zur Durchführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens des Bauordnungsamtes der Bundesstadt Bonn

Bauherrschaft

Bauherrschaft und Entwurfsverfasser*in

Die erstgenannte Person ist für das Bauvorhaben verantwortlich (§ 53 Absatz 3 BauO NRW)

Bitte verantwortliche Person benennen (§ 53 Absatz 3 BauO NRW)

Bitte vertretungsberechtigte Person benennen (§ 53 Absatz 3 BauO NRW)

Entwurfsverfasser*in

Für das Bauvorhaben

Baugrundstück

Erklärung

 

Ich/wir stimme/n der Durchführung des digitalen Genehmigungsverfahren zu. Mir/uns ist bekannt, dass bis auf die Übermittlung dieses Formulars sämtlicher Schriftverkehr mit der Bauaufsichtsbehörde, einschließlich ergehender Bescheide (Verwaltungsakte), ausschließlich in digitaler Form über die internetbasierte Plattform ITeBau (Dalux) geführt wird. Ich/Wir stimme(n) daher der Übermittlung von elektronischen Dokumenten auf diesem Wege zu. (§ 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW)

 

Ich/Wir erhalte/n Zugriff auf die internetbasierte Plattform ITeBau. Die für die Anmeldung auf der Plattform erforderliche E-Mail-Adresse ist im Formular bei meinen/unseren Kontaktdaten angegeben. Hinweis: Die Einladung in die Plattform erfolgt wenige Werktage nach Absenden dieses Formulars. 

 

Ich/Wir werde/n die Hinweise zur Bezeichnung von Bauvorlagen, welche mir/uns nach Absenden dieses Formular zugesandt werden, zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen. Mir/Uns ist bekannt, dass falsch bezeichnete Bauvorlagen als nicht eingegangen gelten.

 

Ich/Wir verpflichte/n uns, die zugehörigen, prüffähigen Bauvorlagen innerhalb von 3 Wochen nach Einladung in die Bauplattform über diese zur Verfügung zu stellen. Dabei findet Beachtung, dass die Bauvorlagen im Zuge eines zusammenhängenden Uploadvorganges, der maximal 24 Stunden beträgt, bereitgestellt werden. Diese hochgeladenen Bauvorlagen sind aus meiner/unserer Sicht gem. § 70 Abs. 2 BauO NRW vollständig. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Antrag als eingegangen.

 

Nach Erteilung des Bescheides:

Mir/uns ist bekannt, dass nach der Entscheidung über den Antrag das weitere Verfahren ebenfalls auf digitalem Wege fortgesetzt wird. Sollten im Laufe des Verfahrens weitere Personen durch meine/unsere Beauftragung am Verfahren beteiligt werden (z.B. Bauleitung), so werden diese von mir/uns darüber informiert, dass es sich es um ein digitales Verfahren handelt. Die Bauaufsichtsbehörde erhält von mir/uns die erforderlichen Kontaktdaten dieser Person(en). Diese Personen werden ebenfalls durch die Bauaufsichtsbehörde in die ITeBau Plattform eingeladen.

 

Datenhaltung in der Plattform:

Mir/uns ist bekannt, dass nach Abschluss des Verfahrens keine dauerhafte Speicherung der in der Plattform ITeBau hinterlegten Dokumente stattfindet. Sobald der Projektraum dauerhaft geschlossen wird, erhalte ich im Vorfeld eine Benachrichtigung.

Die vorgenannte/n Entwurfsverfassende/n dürfen in meinem/unserem Namen den vorgenannten Antrag bei der Bundesstadt Bonn stellen, Anzeigen einreichen, Schriftverkehr und Verhandlungen in dem Baugenehmigungsverfahren führen, Bauakten einsehen und nutzen, sonstige Eingaben an die Bundesstadt richten.

Hinweis: Alle im Formular genannten Personen erhalten nach Absenden des Formulars eine Kopie des Antrages im pdf-Format an die angegebenen E-Mail-Adressen.

Hinweise zur Dokumentenbezeichnung Bauplattform ITeBAU (Dalux) finden Sie hier:

Hinweise zur Dokumentenbezeichnung

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint