Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine zeitweilige Einleitung von Abwasser
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens drei Wochen vor Beginn der Einleitung bei belastetem Abwasser (Baugrubenwasser, Schlammwasser aus Tiefbohrungen für Geothermie-/Erdwärme-Nutzung, Abwasser aus Fassadenreinigung mit Zusätzen, sonstiges Abwasser) und zwei Wochen vor Beginn der Einleitung bei unbelastetem Abwasser (Abwasser aus Toilettenwagen, Abwasser aus Getränkewagen/Spülwasser).
Verantwortliche Person
Welche Art von Abwasser soll eingeleitet werden?
Einleitstelle
Fassadenreinigung ohne Zusätze (Reinigungsmittel) sind genehmigungsfrei. Die Fassadenreinigung ist dennoch grundsätzlich per E-Mail (abwassereinleitung@bonn.de) anzuzeigen.
Vorgesehene Arbeiten
Behandlung des Abwassers