Auskunft aus archivierten Personenstands- und Meldeunterlagen, Anforderungen von Personenstandsurkunden / Melderegisterauszügen

Personenstandsunterlagen

Im Stadtarchiv befinden sich

  • Geburtsregister, die älter sind als 110 Jahre
  • Heiratsregister, die älter sind als 80 Jahre und
  • Sterberegister, die älter sind als 30 Jahre.

Für Auskünfte bzw. Urkundenanforderungen aus jüngeren Personenstandsunterlagen ist das Standesamt zuständig.

Um welche Unterlagen handelt es sich?

Bitte machen Sie mindestens eine Angabe.

Angaben zur beurkundeten Person

(Urkunden-Nr./ Jahr)

(JJJJ)

(JJJJ)

Meldeunterlagen

Das Stadtarchiv erteilt Meldeausküfte, sofern das Datum der Abmeldung mehr als 50 Jahre zurückliegt.

Für Auskünfte aus jüngeren Meldezeiträumen ist das Dienstleistungszentrum zuständig.

Angaben zur gemeldeten Person

(JJJJ)

(JJJJ)

Wohn- oder Meldeadresse

Besteller oder Bestellerin

Gebühren

Nur folgende Formate sind zugelassen: pdf, jpg, jpeg

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